Informationsblatt für Pauschalreisen
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Reisende mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union die EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Reisen ins Glück | The Inner Universe Scotland Ltd. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Für Reisende mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Für Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union werden die Einzelheiten zur Insolvenzsicherung im Sicherungsschein sowie in den Allgemeinen Reisebedingungen erläutert.
Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise, Steuern oder Wechselkurse) sich erhöhen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Behält sich der Reiseveranstalter das Recht auf Preiserhöhung vor, hat der Reisende auch Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise (mit Ausnahme des Preises) erheblich geändert wird.
Wird die Pauschalreise vor Reisebeginn abgesagt, besteht Anspruch auf Kostenerstattung und ggf. Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. erhebliche Sicherheitsprobleme am Reiseziel) ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Die Reisenden können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
Erfolgt keine Abhilfe und ist die Beeinträchtigung erheblich, kann der Reisende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. - Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn sich dieser in Schwierigkeiten befindet.
- Für Reisende mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union werden im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters Zahlungen zurückerstattet. Ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Ergänzender Hinweis für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz
Für Reisende mit Wohnsitz in der Schweiz gelten ergänzend die Bestimmungen des Schweizer Pauschalreisegesetzes (PRG, SR 944.3).
Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Richtlinie (EU) 2015/2302, den Allgemeinen Reisebedingungen von Reisen ins Glück | The Inner Universe Scotland Ltd. und dem Schweizer Pauschalreisegesetz, gehen die zwingenden Bestimmungen des PRG vor, sofern sie für den Reisenden günstiger sind.
Insbesondere gelten für Schweizer Kunden unter anderem folgende Grundsätze:
- Vorvertragliche Informationspflichten gemäß Art. 4 PRG
- Rücktrittsrechte gemäß Art. 10 PRG
- Informationen zur Insolvenzsicherung erhalten Schweizer Kunden vor Zahlung mit dem Sicherungsschein; ergänzend gelten die Regelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen.
Die entsprechenden Detailregelungen sind in den Allgemeinen Reisebedingungen von Reisen ins Glück | The Inner Universe Scotland Ltd. geregelt.
Angaben zum Reiseveranstalter und zur Insolvenzabsicherung
Reisen ins Glück | The Inner Universe Scotland Ltd.
Inhaber: Tim Pagalies & Rob Schulze
Taigh Sonais, Bridge of Tilt PH18 5TF, Perth & Kinross, Scotland
Registered in Scotland, Company No. SC847514
Kontakt
Tel: +44 7553 553 223
Tel (DE): +49 17553 553 22
E-Mail: hallo@reiseninsglueck.com
Web: reiseninsglück.com
Insolvenzabsicherung:
Für Reisende mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 über Accelerant Insurance Europe SA. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden vor Zahlung übermittelt.
Reisende mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten ebenfalls vor Zahlung einen Sicherungsschein. Der Versicherer hat bestätigt, im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters auch Leistungen gegenüber Reisenden mit Wohnsitz in der Schweiz zu erbringen. Maßgeblich sind die Angaben im Sicherungsschein sowie die Allgemeinen Reisebedingungen.
Rechtsgrundlagen:
Richtlinie (EU) 2015/2302: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2015/2302/oj
Schweizer Pauschalreisegesetz (PRG): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/1564_1564_1564/de